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Arbeitslosigkeit:
der Mangel an Erwerbsgelegenheit für arbeitswillige u. arbeitsfähige Personen, insbes. Arbeitnehmer
Ursachen: (z. B.)
- konjunkturelle A. (allg. Schwäche der wirtschaftl. Entwicklung)
- strukturelle A. (Veränderungen der Wirtschaftsstruktur Arbeitskräftebedarf sinkt (z. B. Bergbau)
- saisonale A., saisonal unterschiedl. Arbeitskräftebedarfs (z. B. Fremdenverkehr, Bau)
- friktionelle A., bedingt durch permanenten Wechsel von Arbeitskräften u. die Übergangsphase,
  die diesen Wechsel umfaßt
 

Bundespräsident:
in föderativen Demokratien das formelle Staatsoberhaupt. Der Bundespräsident erfüllt im Wesentlichen formelle und repräsentative Aufgaben und übt so nur einen mittelbaren politischen Einfluss aus.
 

Bundesrat:
föderatives Bundesorgan, bestehend aus den weisungsgebundenen Vertretern der
Landesregierungen. Ein deutsches Bundesland kann je nach Bevölkerungszahl 3, 4, 5 oder 6 Vertreter im B. haben. Die Länder wirken durch den B. an der Gesetzgebung u. Verwaltung des Bundes mit.
 

Bundesstaat:
Staatsform, bei der mehrere Gliedstaaten zu einem souveränen Gesamtstaat (Bund) vereinigt sind,
auf den sie einen Teil ihrer Staatsgewalt übertragen
Beispiel: Bundesrepublik Deutschland
 

Bundesverfassungsgericht:
höchstes Gericht der BRD, entscheidet u. a. über verfassungsrechtl. Streitigkeiten, über
Verfassungsbeschwerden, über die Verfassungswidrigkeit von Parteien u.s.w.
 

Demokratie:
Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Merkmale: freie, allg., gleiche u.
geheime Wahlen; Mehrheitsprinzip; Minderheitenschutz; Bindung der Staatsgewalt an eine
Verfassung; unveräußerl. Grundrechte; Gewaltenteilung
 

Exekutive:
die (vorw.) ausführende oder vollziehende Gewalt in einem Staat mit Gewaltenteilung, Regierung u.
Verwaltung
 

Fraktion:
Zusammenschluß von Abgeordneten in einem Parlament zu einer Arbeits- u. Willensgemeinschaft; meist aus Abgeordneten derselben Partei
 

Grundrechte:
unveräußerliche Rechte des einzelnen gegenüber der Staatsgewalt, meist in der Verfassung verbürgt
 

Jugendarbeitslosigkeit:
die Arbeitslosigkeit von Menschen zwischen 15 u. 25 Jahren, d. h. von Jugendlichen, die
beim Übergang von der Ausbildung zur Berufstätigkeit keine Stellung finden bzw. sie wieder
verloren haben. Besonders Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung sind davon betroffen.
 

Koalition:
Zusammenschluß mehrerer in einem Parlament vertretener Parteien zur Bildung einer arbeitsfähigen
Regierungsmehrheit
 

konstruktives Mißtrauensvotum:
Beschluß des Parlaments, dem Regierungschef das Vertrauen zu entziehen u. ihn dadurch zum Rücktritt zu zwingen. Der deutsche Bundestag muß beim M. gegen den Bundeskanzler zugleich einen Nachfolger wählen.
 

Legislative:
die gesetzgebende Gewalt im Sinn der Gewaltenteilungslehre (L., Exekutive, Judikative); auch die
gesetzgebende Institution des Staates, meist das Parlament
 

Parteien:
ein Zusammenschluß von Menschen gleicher oder ähnlicher polit., soz., wirtschaftl. u. weltanschaul.
Willensrichtung, um sich im staatlichen Leben Einfluss zu verschaffen
 

Politik:
öffentl. Interessenkonflikt unter den Bedingungen von Machtgebrauch und Konsensbedarf;
prinzip. endlose Kette v. Versuchen zur Bewältigung gesell. Gegenwarts- u. Zukunftsprobleme
Dimensionen: polit. Form (polity), polit. Inhalte (policy) und polit. Prozesse (politics)
 

Rechtsstaat:
Staat, in dem die Einhaltung von Rechtsschranken bei der Ausübung der Staatsgewalt
verfassungsrechtl. bes. garantiert ist u. in dem der einzelne bei unabhängigen Gerichten Schutz gegen
Übergriffe der Staatsgewalt findet
 

Richtlinienkompetenz:
die Berechtigung des deutschen Bundeskanzlers, die Richtlinien der Regierungspolitik zu bestimmen
 

Verfassung:
Grundordnung eines Staates (Form der Machtausübung, Verwaltungsmethoden, Rechtsstellung des Bürgers, ...)
 

Wahlsysteme:
Verfahren, mittels dessen die Wähler bei Wahlen ihren polit. Willen in Wählerstimmen ausdrücken und Stimmenzahlen zur Herbeiführung einer Wahlentscheidung verwertet werden.
Grundsätzl. lassen sich die Mehrheitswahl u. die Verhältniswahl unterscheiden.


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